Ihre Leistungen

Als Ausland gelten die Länder, in denen die versicherte Person nicht ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Deutschland gilt nicht als Ausland. Der Versicherungsschutz besteht während der ersten 8 Wochen aller vorübergehenden privaten und beruflich bedingten Auslandsreisen, die innerhalb eines Jahres angetreten werden.
Erstattung von Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und medizinisch notwendige Leistungen in einem Krankenhaus im Aufenthaltsland. Weiter erstattungsfähig sind ambulante ärztliche Untersuchungen und Heilbehandlungen. Der versicherten Person steht die Wahl unter den im Aufenthaltsland zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Chiropraktikern, Osteopathen sowie Krankenhäusern frei.
Arznei-, Verband- und Heilmittel müssen vom Arzt verordnet, Arzneimittel zudem aus der Apotheke bezogen werden. Kein Versicherungsschutz für Massagen, Bäder, medizinische Packungen und Krankengymnastik.
Leistung für schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz, nicht aber Neuanfertigung von Zahnersatz und Kronen sowie Kieferorthopädie.
Der Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH holt Sie sicher nach Hause. Diese ist in solchen Notfällen jederzeit für Sie erreichbar.
Erstattung der Kosten bis zu 10.000 EUR für die Überführung bei Tod einer versicherten Person in das Inland oder die Bestattung am Sterbeort.

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